Cannabis in der Schweiz: Gesetzliche Grundlagen, medizinische Anwendung und digitale Versorgung
Cannabis ist in der Schweiz rechtlich komplex geregelt: Zwischen Betäubungsmittelgesetz, medizinischer Anwendung, Pilotprojekten zu Genusszwecken und digitalen Versorgungswegen stellen sich für Patientinnen und Patienten viele praktische Fragen. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, wie Cannabis rechtlich eingeordnet wird, in welchen Fällen medizinisches Cannabis verschrieben werden kann und welche Rolle telemedizinische Angebote wie Evidena Care in der Versorgung spielen.
Cannabis Schweiz: Gesetzliche Grundlagen und Anwendung
Einleitung in die aktuelle Gesetzlage in der Schweiz
Die Rolle von Cannabis im schweizerischen Rechtssystem hat sich in den letzten Jahren erheblich gewandelt. Früher ausschliesslich als illegale Droge klassifiziert, ermöglicht die aktuelle Gesetzgebung nun die medizinische Anwendung von Cannabis. Dieser Artikel beleuchtet die gesetzlichen Grundlagen und wie diese Anwendungen im Gesundheitswesen, insbesondere unter Berücksichtigung der digitalen Gesundheitsdienste, positioniert sind. Spannungen im rechtlichen Rahmen ergeben sich aus der Gleichzeitigkeit von medizinischer Zugänglichkeit und beschränkter Freizeitnutzung.
Gleichzeitig besteht nach wie vor eine deutliche Grenze zwischen dem legalen, ärztlich begleiteten Einsatz von medizinischem Cannabis und dem weiterhin regulierten oder verbotenen Freizeitkonsum. Für Betroffene ist es deshalb zentral zu verstehen, welche Formen von Cannabis erlaubt sind, wann eine Verschreibung möglich ist und welche Pflichten für Ärzt:innen, Apotheken und Patient:innen gelten. Im Fokus stehen dabei sowohl das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) als auch ergänzende Verordnungen, etwa zur Verschreibungspraxis oder zur Teilnahme an Pilotprojekten.
Neben der reinen Gesetzeslage hat sich auch der Zugang verändert: Telemedizinische Angebote erlauben heute eine strukturierte Abklärung der Eignung für eine Cannabis-Therapie, oftmals ohne langen Anfahrtsweg oder Wartezeiten in der Praxis. Für chronisch kranke Menschen kann dies eine relevante Erleichterung darstellen, sofern alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Im weiteren Verlauf werden die wichtigsten rechtlichen Eckpunkte, die medizinische Anwendung und der praktische Weg zur Therapie Schritt für Schritt erläutert.
Gesetzliche Rahmenbedingungen für Cannabis
In der Schweiz unterliegt Cannabis mit einem THC-Gehalt von über 1 Prozent dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG). Dies bedeutet, dass Anbau, Konsum und Handel grundsätzlich strafbar sind. Ausnahmen gelten für medizinisches Cannabis, das seit einer Gesetzesänderung im August 2022 von Ärzt:innen ohne zusätzliche Bewilligungen verschrieben werden kann. Diese Anpassung macht es für Patient:innen mit chronischen Krankheitsbildern wie Multipler Sklerose oder Krebserkrankungen einfacher, Cannabis als legitime Therapieoption zu erhalten.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Pflanzenmaterial (z.B. getrocknete Blüten), standardisierten Extrakten und Cannabis-basierten Arzneimitteln. Unabhängig von der Darreichungsform bleibt für medizinische Produkte mit einem THC-Gehalt von mindestens 1 Prozent die Einstufung als Betäubungsmittel bestehen. Ärzt:innen benötigen jedoch keine individuelle Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) mehr, sondern können im Rahmen ihrer fachlichen Verantwortung direkt verschreiben. Für Apotheken gelten strenge Vorgaben zur Lagerung, Dokumentation und Abgabe.
Cannabis-Produkte mit einem THC-Gehalt von weniger als 1 Prozent gelten rechtlich nicht als Betäubungsmittel und werden je nach Zweck durch andere Gesetze reguliert. Beispiele sind das Lebensmittelgesetz, das Heilmittelgesetz oder das Chemikalienrecht. Solche Produkte können im Handel grundsätzlich freier zirkulieren, müssen aber dennoch alle anwendbaren gesetzlichen Anforderungen, etwa zu Qualität, Deklaration und Werbung, erfüllen. Für Patient:innen ist wichtig zu verstehen, dass frei verkäufliche Produkte mit geringem THC-Gehalt nicht automatisch therapeutisch gleichwertig mit ärztlich verschriebenem medizinischem Cannabis sind.
Pilotprojekte zu Genusszwecken
Zur Untersuchung von alternativen Regulierungsmodellen hat die Schweiz Pilotprojekte ins Leben gerufen, die eine kontrollierte Abgabe von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken ermöglichen. Diese Projekte zielen darauf ab, wissenschaftliche Erkenntnisse zu sammeln, die in zukünftige gesetzliche Rahmenbedingungen einfliessen könnten. Trotz dieser Fortschritte bleibt der Besitz und Konsum für Freizeitnutzer:innen weitgehend reguliert.
Die Teilnahme an solchen Studien ist klar geregelt: Nur registrierte Personen, die bestimmte Einschlusskriterien erfüllen, können legal Cannabis zu Genusszwecken im Rahmen der Pilotversuche beziehen. Die Abgabe erfolgt in der Regel über definierte Abgabestellen wie Apotheken oder spezialisierte Verkaufsstellen, und die konsumierten Mengen werden dokumentiert. Ziel ist es, Daten zur gesundheitlichen Wirkung, zum Konsumverhalten und zu möglichen Auswirkungen auf den Schwarzmarkt zu erheben. Für Aussenstehende ist wichtig: Die Teilnahme an einem Pilotprojekt ersetzt keine medizinische Behandlung und ist nicht mit einer Cannabis-Therapie gleichzusetzen.
Wer nicht Teil eines solchen Pilotprojekts ist, unterliegt weiterhin den allgemeinen Straf- und Ordnungsbestimmungen. Kleinmengen zum Eigenkonsum können je nach Kanton unterschiedlich sanktioniert werden, bleiben aber grundsätzlich illegal, sofern es sich um Cannabis mit THC-Gehalten von 1 Prozent oder mehr handelt. Dadurch besteht eine parallele Situation: Einerseits werden wissenschaftlich begleitete Genusskonsum-Projekte durchgeführt, andererseits wird der nicht bewilligte Freizeitkonsum weiterhin sanktioniert. Für Patient:innen mit medizinischem Bedarf bedeutet dies, dass sie ihren Zugang konsequent über den ärztlichen Weg sichern sollten.
Medizinische Nutzung von Cannabis
Cannabis als Medizin bietet vor allem bei der Behandlung von Schmerzen eine wertvolle Alternative. In der Schweiz ist medizinisches Cannabis verfügbar, um Beschwerden zu lindern, die von schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgehen. Dabei spielt die individuelle Beurteilung durch qualifizierte Fachärzt:innen eine entscheidende Rolle in der Verschreibungspraxis. Die Qualität der ärztlichen Betreuung und Aufklärung über Dosierung und Anwendung ist essenziell, um den therapeutischen Nutzen zu maximieren.
Über Schmerzen hinaus wird medizinisches Cannabis in der klinischen Praxis auch bei Spastik, Appetitlosigkeit, Übelkeit im Zusammenhang mit Chemotherapien sowie bestimmten neurologischen und rheumatologischen Erkrankungen eingesetzt. Die wissenschaftliche Evidenz ist je nach Indikation unterschiedlich stark ausgeprägt, weshalb eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung unerlässlich bleibt. In vielen Fällen wird Cannabis nicht als alleinige Therapie, sondern ergänzend zu bestehenden Behandlungen verwendet, etwa um die Dosis klassischer Schmerzmittel zu reduzieren oder die Lebensqualität zu verbessern.
Für Patient:innen bedeutet dies konkret: Eine Cannabis-Therapie ist in der Regel dann sinnvoll, wenn andere etablierte Therapieformen unzureichend gewirkt haben oder mit relevanten Nebenwirkungen verbunden sind. Ärzt:innen berücksichtigen dabei neben der Diagnose auch bisherige Behandlungsversuche, Begleiterkrankungen, eingenommene Medikamente und individuelle Ziele der Behandlung. Das kann beispielsweise die Reduktion nächtlicher Schmerzen, eine bessere Beweglichkeit im Alltag oder eine stabilere Stimmungslage sein. Eine ausführliche Anamnese und Aufklärung sind die Grundlage, bevor ein Rezept für medizinisches Cannabis ausgestellt wird.
Vorteile der digitalen Gesundheitsversorgung
Telemedizinische Dienste gewährleisten eine barrierefreie und datenschutzkonforme Bereitstellung medizinischer Dienstleistungen. Dabei können Patient:innen von der Beratung bis zur Verschreibung in einem durchgehend digitalen Umfeld betreut werden. Diese modernen Ansätze minimieren den Aufwand für Patient:innen und stellen sicher, dass Therapieoptionen effizient und zuverlässig bereitgestellt werden können.
Gerade bei chronischen Erkrankungen, die mit Schmerzen, Müdigkeit oder eingeschränkter Mobilität einhergehen, kann der digitale Zugang ein entscheidender Vorteil sein. Anstatt mehrfach physisch in einer Praxis vorstellig zu werden, kann ein grosser Teil der Anamnese, Verlaufskontrolle und Beratung per Video- oder Telefonkonsultation erfolgen. Elektronische Fragebögen unterstützen die strukturierte Erfassung von Symptomen, bisherigen Behandlungen und Erwartungen an eine Cannabis-Therapie. Ärzt:innen erhalten dadurch eine fundierte Datengrundlage, um die Indikation objektiv zu prüfen.
Telemedizinische Plattformen achten dabei auf Einhaltung aller gesetzlichen Datenschutz- und Dokumentationspflichten. Rezepte werden elektronisch an kooperierende Apotheken übertragen, was die Prozesse für Patient:innen vereinfacht und Fehlerquellen reduziert. Gleichzeitig bleibt die persönliche Beziehung zur behandelnden Ärztin oder zum behandelnden Arzt bestehen, etwa durch regelmässige Verlaufsgespräche. Im Zusammenhang mit Cannabis ist dies besonders wichtig, da Dosierung und Wirkung individuell stark variieren können und eine engmaschige Anpassung erforderlich sein kann.
Digitale Cannabis-Versorgung in der Praxis
In der Praxis kann der Weg zu einer legalen Cannabis-Therapie heute vollständig digital begleitet werden: Zuerst füllen Patient:innen einen strukturierten Online-Fragebogen aus, in dem Beschwerden, bisherige Behandlungen und Vorerkrankungen erfasst werden. Anschliessend findet eine telemedizinische Konsultation mit einer fachkundigen Ärztin oder einem fachkundigen Arzt statt, in der die Indikation sorgfältig geprüft wird. Wird eine Therapie als sinnvoll erachtet, stellt die Ärztin oder der Arzt ein elektronisches Rezept aus, das direkt an eine Partner-Apotheke übermittelt wird. Parallel kann bei Bedarf eine Vorabklärung bei der Krankenkasse erfolgen. Verlaufskontrollen und allfällige Dosisanpassungen finden wiederum per Video- oder Telefontermin statt, sodass Patient:innen ohne zusätzlichen Reiseaufwand kontinuierlich betreut werden.
Kriterien für die Verschreibung von medizinischem Cannabis
Die medizinische Anwendung von Cannabis erfordert eine sorgfältige Abwägung der individuellen gesundheitlichen Situation. Fachärzt:innen sind gefordert, sowohl mögliche Vorteile als auch Risiken zu bewerten. Zusätzlich zur Behandlung von Schmerzen kann medizinisches Cannabis auch bei Entzündungen und anderen chronischen Erkrankungen eingesetzt werden, wobei spezifische Erkrankungsmuster und Vorerkrankungen zu berücksichtigen sind.
In der Regel werden vor einer Erstverschreibung mehrere zentrale Fragen geklärt: Liegt eine anerkannte Indikation vor, bei der Cannabis therapeutisch sinnvoll sein kann? Wurden leitliniengerechte Standardtherapien bereits versucht oder bestehen Kontraindikationen dagegen? Gibt es psychische Vorerkrankungen, Suchtproblematiken oder Medikamenteninteraktionen, die besonders zu beachten sind? Erst wenn diese Aspekte transparent besprochen und dokumentiert wurden, fällt die Entscheidung für oder gegen eine Therapie. Für Patient:innen ist wichtig: Es besteht kein Anspruch auf ein Rezept, vielmehr handelt es sich um eine ärztliche Ermessensentscheidung im Rahmen der geltenden Gesetze.
Nach Beginn der Behandlung werden Wirkung und Verträglichkeit dokumentiert. Dazu können Schmerzskalen, Schlafprotokolle oder funktionelle Fragebögen eingesetzt werden. Bleibt ein relevanter Nutzen aus oder treten unerwünschte Effekte auf, wird die Behandlung angepasst oder beendet. In vielen Fällen erfolgt eine vorsichtige Eindosierung mit langsamer Steigerung, um die individuell wirksame und verträgliche Dosis zu finden. Telemedizinische Verlaufsvisiten eignen sich, um solche Anpassungen engmaschig und dennoch alltagsnah zu begleiten.
Zusammenarbeit von Ärzt:innen und Apotheken
Ein digitales Ökosystem, in dem Gesundheitsdienstleister und Apotheken nahtlos zusammenarbeiten, ist entscheidend für eine effektive Nutzung von medizinischem Cannabis. Das elektronische Rezept ermöglicht eine direkte Lieferung in die Apotheke und vereinfacht den Prozess für Patient:innen erheblich. Die Vorabklärung bei den Krankenkassen sorgt zudem dafür, dass Patient:innen auf finanzielle Unterstützung zurückgreifen können, wo dies notwendig ist.
Apotheken übernehmen in diesem System eine zentrale Rolle: Sie prüfen die formale Korrektheit der Verschreibung, stellen die verordnete Darreichungsform bereit, beraten zu Einnahme, Aufbewahrung und möglichen Wechselwirkungen und dokumentieren die Abgabe gemäss den betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben. Bei magistralen Zubereitungen (individuellen Rezepturen) achten sie zudem auf eine standardisierte Qualität und genaue Dosierbarkeit. Bei Fragen zur praktischen Anwendung, etwa zur Inhalation mittels Verdampfer oder zur Einnahme von Ölen, sind sie erste Anlaufstelle für Patient:innen.
Die Zusammenarbeit mit Ärzt:innen erfolgt idealerweise bidirektional: Rückmeldungen der Apotheke zu Verträglichkeit, Adhärenz oder praktischen Herausforderungen können in die ärztliche Therapieanpassung einfliessen. Telemedizinische Plattformen wie Evidena Care unterstützen diese Prozesse, indem sie klare Kommunikationswege, digitale Rezeptübermittlung und strukturierte Dokumentation bereitstellen. So entsteht ein integrierter Versorgungsweg von der Indikationsstellung bis zur regelmässigen Medikamentenabgabe.
Tabelle der gesetzlichen Unterscheidungen
| THC-Gehalt | Verwendungszweck | Gesetzliche Regelung |
|---|---|---|
| ≥ 1% | Freizeitkonsum | Reglementiert: BetmG |
| ≥ 1% | Medizinische Zwecke | Erlaubt: Verschreibung ohne gesonderte Bewilligung |
| < 1% | Industrie/Handel (z.B. Textilien) | Andere Gesetze, z.B. Lebensmittelgesetz |
Was die THC-Grenze in der Praxis bedeutet
Die Unterscheidung nach THC-Gehalt ist für die rechtliche Einordnung von Cannabis in der Schweiz zentral: Ab einem Gehalt von 1 Prozent greift das Betäubungsmittelgesetz, womit der Umgang ohne entsprechende medizinische Indikation oder spezielle Bewilligungen strafbar sein kann. Für Patient:innen mit einer ärztlich begleiteten Therapie bedeutet dies, dass ihr Medikament zwar dem BetmG untersteht, aber legal verschrieben und in der Apotheke bezogen werden darf. Produkte mit einem THC-Gehalt unter 1 Prozent fallen nicht unter das BetmG, sind jedoch keineswegs unreguliert, sondern unterstehen je nach Art und Zweck anderen Gesetzen, beispielsweise dem Lebensmittel- oder Heilmittelrecht. Wer Cannabis medizinisch nutzen möchte, sollte sich nicht allein auf die frei verkäufliche THC-Grenze verlassen, sondern mit einer qualifizierten Ärztin oder einem Arzt klären, welche Präparate im individuellen Fall sinnvoll, sicher und rechtlich korrekt sind.
Zukünftige Entwicklungen und mögliche Gesetzesanpassungen
Die schweizerische Gesetzgebung im Bereich Cannabis befindet sich in einem dynamischen Wandel. Die fortlaufenden Pilotprojekte und wissenschaftlichen Untersuchungen sind darauf ausgelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen, die in zukünftige Gesetzesinitiativen einfliessen könnten. Somit steht die Schweiz möglicherweise vor einer umfassenden Neuausrichtung ihrer Cannabis-Politik, die sowohl medizinische als auch freizeitbezogene Aspekte berücksichtigt.
Für die medizinische Anwendung ist zu erwarten, dass sich mit wachsender Evidenzlage auch Leitlinien und Erstattungspraxis weiterentwickeln. Je besser der Nutzen für definierte Indikationen belegt ist, desto klarer können Kriterien für die Verschreibung formuliert werden. Parallel dazu könnten technische Standards, etwa für elektronische Rezepte oder den Datenaustausch zwischen Behandelnden und Apotheken, weiter verfeinert werden. Dies würde sowohl die Patientensicherheit stärken als auch die Abläufe in der Versorgung vereinfachen.
Im Bereich des Freizeitkonsums wird die Auswertung der Pilotprojekte entscheidend sein. Je nach Resultaten könnten unterschiedliche Regulierungsmodelle diskutiert werden, von einer beibehaltenen restriktiven Linie bis hin zu stärker kontrollierten legalen Abgabestrukturen. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung bleibt die Trennung zwischen medizinischer Therapie und Genusskonsum wesentlich: Medizinisches Cannabis folgt primär medizinischen, pharmakologischen und ethischen Kriterien, während Genusskonsum vor allem suchtpräventiv und gesellschaftspolitisch eingeordnet wird.
Schlussfolgerung
Angesichts der sich verändernden rechtlichen und medizinischen Landschaft bietet die Cannabisgesetzgebung in der Schweiz sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Die Fortentwicklung digitaler Gesundheitsdienste, wie sie durch telemedizinische Plattformen realisiert werden, stellt dabei eine essentielle Komponente dar, um die rechtlichen und therapeutischen Möglichkeiten für Patient:innen kontinuierlich zu verbessern. Zukünftige gesetzliche Anpassungen werden von den Ergebnissen laufender Pilotstudien und dem gesellschaftlichen Dialog abhängen.
Für Betroffene mit chronischen Erkrankungen ist es wichtig, den Überblick zu behalten: Entscheidend ist nicht nur, ob Cannabis rechtlich zulässig ist, sondern ob eine Therapie im individuellen Fall sinnvoll, sicher und medizinisch begründet ist. Die Kombination aus klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen, qualifizierter ärztlicher Beratung, verantwortungsbewusster Apothekenpraxis und effizienten digitalen Prozessen kann dazu beitragen, dass Patient:innen einen verlässlichen, legalen und transparenten Zugang zu medizinischem Cannabis erhalten. Evidenzbasierte Information und ein offener Dialog zwischen Patient:innen, Fachpersonen und Gesellschaft bleiben dabei zentrale Pfeiler der weiteren Entwicklung.
Weitere Details zu medizinischem Cannabis und Therapieoptionen finden Sie auf der Webseite von Evidena Care unter: Evidena Cannabis-Therapie.
Cannabis-Therapie
Erfahren Sie, wie eine ärztlich begleitete Cannabis-Therapie in der Schweiz abläuft, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und welche Schritte für eine seriöse Abklärung notwendig sind.
Info-/Vergleichsportal
Nutzen Sie das Evidena Vergleichsportal, um sich neutral über Einsatzgebiete, Darreichungsformen und Rahmenbedingungen von medizinischem Cannabis in der Schweiz zu informieren.
Partner-Apotheken
Finden Sie Apotheken, die Erfahrung mit der Abgabe von medizinischem Cannabis haben und eng mit telemedizinischen Ärzt:innen zusammenarbeiten.
Allgemeine Fragen
Lesen Sie Antworten auf häufige Fragen zu Zulassung, Verschreibung, Kostenbeteiligung und praktischer Anwendung von medizinischem Cannabis.
Häufig gestellte Fragen
Wer darf in der Schweiz medizinisches Cannabis verschreiben?
In der Schweiz dürfen seit der Gesetzesänderung im August 2022 grundsätzlich alle zur selbständigen Berufsausübung zugelassenen Ärzt:innen medizinisches Cannabis mit einem THC-Gehalt von mindestens 1 Prozent verschreiben. Eine zusätzliche Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) ist für die Verschreibung nicht mehr notwendig. Ärzt:innen müssen jedoch die betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben einhalten, die Indikation sorgfältig prüfen und die Therapie nachvollziehbar dokumentieren. Oft erfolgt die Verschreibung im Rahmen einer spezialisierten Praxis oder in Kooperation mit telemedizinischen Angeboten, insbesondere bei komplexen chronischen Erkrankungen.
Wie unterscheidet sich medizinisches Cannabis vom Freizeitkonsum?
Medizinisches Cannabis wird in der Schweiz unter ärztlicher Verantwortung verschrieben, mit klar definierten therapeutischen Zielen, dokumentierter Dosierung und regelmässiger Verlaufskontrolle. Es untersteht bei THC-Gehalten ab 1 Prozent dem Betäubungsmittelgesetz, ist aber für medizinische Zwecke legal verfügbar. Beim Freizeitkonsum handelt es sich dagegen um den nicht-medizinischen Gebrauch, der ausserhalb von bewilligten Pilotprojekten weiterhin reguliert oder strafbar ist. Während beim medizinischen Einsatz Wirksamkeit, Sicherheit und individuelle Krankengeschichte im Vordergrund stehen, wird der Genusskonsum primär aus suchtpräventiver und ordnungspolitischer Sicht beurteilt.
Kann der Zugang zu medizinischem Cannabis telemedizinisch erfolgen?
Ja, der Zugang zu medizinischem Cannabis kann in der Schweiz telemedizinisch unterstützt werden, sofern alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen eingehalten werden. Patient:innen füllen in der Regel zunächst einen strukturierten Online-Fragebogen aus und führen anschliessend ein ausführliches Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt per Video oder Telefon. Nach sorgfältiger Prüfung der Indikation kann ein elektronisches Rezept ausgestellt und direkt an eine kooperierende Apotheke übermittelt werden. Verlaufskontrollen, Dosisanpassungen und Fragen zur Anwendung können ebenfalls digital erfolgen, was insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder in ländlichen Regionen eine Entlastung darstellt.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Cannabis-Therapie?
Eine generelle Kostenübernahme für medizinisches Cannabis besteht in der Schweiz nicht. Ob und in welchem Umfang eine Krankenkasse Kosten übernimmt, hängt von der individuellen Situation, der zugrunde liegenden Diagnose und den eingesetzten Präparaten ab. Häufig ist eine vorgängige Anfrage oder Kostengutsprache durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt notwendig, in der Indikation, bisherige Therapieversuche und der erwartete Nutzen dargelegt werden. Einige Krankenkassen beurteilen Gesuche im Einzelfall, insbesondere bei schweren oder therapieresistenten Erkrankungen. Patient:innen sollten frühzeitig das Gespräch mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt sowie mit der Versicherung suchen, um finanzielle Fragen zu klären.
Quellen
- Betäubungsmittelgesetz (BetmG), Fedlex – Offizielle Rechtsgrundlage zur Einstufung und Regulierung von Cannabis mit THC-Gehalt ab 1 Prozent.
- Bundesamt für Gesundheit BAG – Informationen zu Cannabis – Aktuelle Informationen zu Cannabis, medizinischer Anwendung und Pilotprojekten in der Schweiz.
- Swissmedic – Medizinisches Cannabis – Fachinformationen zu Cannabis-haltigen Arzneimitteln, Qualität und arzneimittelrechtlicher Einordnung.